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Wassersport: Führerscheine in Holland

Führerscheine und Funkzeugnisse in Holland

Hamburg (SP) Thema Führerscheinpflicht in Holland: In den Niederlanden sind nur Boote ab 15 Meter Länge und Boote, die generell schneller als 20 km/h fahren können, führerscheinpflichtig.

Wichtig: Wer eine Funkanlage am Bord hat, muss eine Registrierung nachweisen, außerdem muss eine Person an Bord das entsprechende Funkzeugnis besitzen. Zu Beginn der Saison 2008 hagelte es bei einer gemeinsamen Aktion von Wasserschutzpolizei und Agentur für Telekommunikation Bußgeldbescheide über je 250 Euro (!) wegen fehlender Registrierung für Funkanlagen / Fehlen eines Funkzeugnisses. Auch wird Jagd auf illegal (z.B. aus den USA) importierte Funkanlagen gemacht. Sie werden beschlagnahmt. Weitere Kontrollen dieser Art wurden angekündigt.

Die für die niederländischen Wasserstraßen zuständigen Behörden akzeptieren nach Angaben des Deutschen Motoryachtverbandes folgende deutsche Führerscheine:

Sportbootführerschein

(mit oder ohne Zusatz SEE)
Dieser Befähigungsnachweis gilt für alle niederländischen Gewässer. Anerkannt werden allerdings nur Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1974 ausgestellt wurden.

Sportschifferpatent

Dieser Befähigungsnachweis ist ebenfalls für alle niederländischen Gewässer gültig.

Sportbootführerschein Binnen

Der Inhaber eines solchen Befähigungsnachweises darf damit nur die niederländischen Binnengewässer befahren. Anerkannt werden nur noch solche Führerscheine, die nach dem 1. April 1989 ausgestellt wurden.

Ältere oder anderslautende Führerscheine (zum Beispiel der alte DSV A-Schein) werden in den Niederlanden nicht mehr anerkannt. Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen
Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld und der Stilllegung des Schiffes rechnen.

In der Bundesrepublik Deutschland erworbene Führerscheine deutscher Staatsangehöriger mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht mit den vorab beschriebenen Befähigungsnachweisen übereinstimmen, können unter bestimmten Voraussetzungen umgeschrieben werden.

Wichtig: Mit dem Sportbootführerschein See können alle niederländischen
Gewässer befahren werden.

Die Umschreibung von Befähigungsnachweisen der ehemaligen DDR wird dringend empfohlen.

Auskünfte erteilt die Führerscheinabteilung des
Deutschen Motoryachtverbandes e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Telefon (0 40) 6 39 04 30
Telefax (0 40) 63 90 43 11
Info-Broschüre Wassersport in den Niederlanden

Funkzeugnispflicht in Holland - bei Verstoß werden Bußgelder fällig

In den Niederlanden gibt es seit 1. Januar 1985 die Pflicht, an Bord von "pleziervaartuigen" ein Funkzeugnis (in Holland: Basiscertificaat marifonie) entsprechend der an Bord befindlichen Funkanlage vorweisen zu können. Es gilt: Mindestens eine Person an Bord muss den Funkschein besitzen (Agentschap Telecom: "... de gebruiker moet minimaal over het Basiscertificaat Marifonie (BC) beschikken"). Wie bei allen anderen Führerscheinen gelten die Regelungen des Heimatlandes, ein Deutscher muss also das für dieses Fahrtgebiet und die entsprechende Anlage gültiges Sprechfunkzeugnis (UBI, SRC oder LRC) Funkschein vorweisen können.

Die Funkscheine werden bei Kontrollen verlangt, wer keines zeigen kann, darf ein saftiges Bußgeld (siehe oben) berappen, wie im Juni 2008 ein deutscher Skipper vom Niederrhein aus dem Ijsselmeer berichtete.


Almanak, Teil 1 - muss in Holland an Bord sein

Der Almanak watertoerisme deel 1 muss laut binnenvaartpolitiereglement (BPR) an Bord sein. In ihm gibt es unter anderem alle wichtigen Regeln und Vorschriften der örtlichen Gewässer. Enthalten ist das BPR und das Handboek Marifonie in de binnenvaart, das ebenfalls mitgeführt werden muss, wenn eine Funkanlage an Bord ist.

Das Regelwerk gibt es in Holland auch auf deutsch zu kaufen.


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